Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
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Online Marketing, Content Marketing

Jetzt 40% Förderung für Digitalisierung

Die Fördertöpfe für Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen sind noch gefüllt. Wir verhelfen Ihnen, bis zu 40% Förderung vom Staat für Ihr Digitalisierungsprojekt zu erhalten.

Wachstum, Expansion oder Modernisierung – jetzt Zuschuss bekommen

Die Zeit ist reif, Ihr Unternehmen digital nach vorne zu bringen. Wir sind zertifizierte Berater für Digitalisierungsprojekte und ermöglichen Ihnen, bis zu 40% Zuschuss vom Staat zu erhalten. Viele erfolgreiche Unter­nehmen in Schleswig-Holstein haben mit Hilfe der Förderung bereits ihre digitalen Ziele erreicht.

Beispiele für wichtige digitale Projekte mit unserer Unterstützung

Einige Beispiele für digitale Maßnahmen, die wir an den Start gebracht haben, sind unter anderem:

  • Digitale Bauakte
  • Verknüpfung von Waren­wirtschaftssystem, CRM und Lagersoftware
  • Digitale Zeiterfassung und Projekt­management
  • Flottenmanagement von Betriebs­fahrzeugen
  • Digitale Aufmaßerstellung für Bauprojekte und Integration in Planungs­software

Wir unterstützen Sie bei Ihren Digitalisierungsmaßnahmen

Sollen in Ihrem Unternehmen Arbeitsabläufe und Strukturen besser organisiert werden? Wünschen Sie sich neue digitale Lösungen, von denen Ihre Prozesse, Arbeitsabläufe und Mitarbeitenden profitieren? Wir helfen Ihnen!

Gut geplante und maßgeschneiderte Digitalisierungsmaßnahmen bieten Wachstums­chancen und Expansions­möglichkeiten und machen Prozesse einfacher, übersichtlicher und effizienter. Es ist höchste Zeit, analoge Prozesse zu digitalisieren. Dafür erhalten Sie reichlich Zuschüsse vom Staat.

Um kleine Unternehmen in ihrer Wettbewerbs­fähigkeit zu stärken und bei der Suche und Umsetzung digitaler Strategien zu unterstützen, hat die WT.SH (Wirtschafts­förderung und Technologie­transfer Schleswig-Holstein GmbH) das Förderprogramm „Digitalisierungs­maßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)“ ins Leben gerufen. Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Module: die Beratung und die Umsetzung. Wir sind für die Beratung zuständig und können Ihnen die 40% Förderung vom Staat sichern.

Wir beraten Sie ausführlich

Um die Förderung für das Modul „Beratung“ zu erhalten, müssen bestimmte Grund­voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst einmal das Wichtigste: Das Unternehmen, das die Beratung und die Analyse Ihrer digitalen Prozesse vornimmt, muss über eine „go-digital“-Lizenz vom Bund verfügen. Wir sind lizensiert und dazu befähigt, Ihnen genau diese Beratungs­leistung anzubieten – und Ihnen die Förderung zu ermöglichen.

„Wollen Sie mit Ihrem Unternehmen auf der digitalen Überholspur durchstarten? Sollen Ihre Arbeits­abläufe und Prozesse optimiert werden? Sprechen Sie mich einfach an. Ich erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten“

j.voelkmann@resulted.de 0451 – 29 31 4 1 22

Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse

Im Rahmen des Beratungsmoduls werden von der WT.SH Vorhaben gefördert, die bereits etablierte betriebliche Abläufe und Prozesse durch Digitalisierungsmaßnahmen auf ein neues Level heben. Dabei gilt es, Innovations­potenziale in den Bereichen

  • Verbesserung der IT-Sicherheit,
  • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
  • Digitalisierung von Prozessen oder
  • Digitalisierung von Produkten und Verfahren

zu erkennen und geeignete individuelle Umsetzungs­maßnahmen und Handlungs­empfehlungen zu entwickeln. Die für die Beratungsleistung kalkulierten Kosten müssen für die Förderung mindestens 2.500 Euro betragen; die förderfähigen Ausgaben sind auf maximal 20.000 Euro begrenzt.

Wir beraten Sie ausführlich und unabhängig und gestalten den digitalen Wandel gemeinsam mit Ihnen. Als Ergebnis unserer Beratungsleistung erstellen wir für Sie einen schriftlichen Bericht, der die auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Lösungen und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen zusammenfasst.

Kommt die Förderung für Sie in Frage?

Im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)“ rücken Unternehmen in den Fokus, die

  • weniger als 50 Arbeitsplätze und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro

haben. Wenn Ihr Unternehmen diese Kriterien erfüllt und Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegt, können Sie die Förderung beantragen. Sind Sie förderfähig? Melden Sie sich bei uns.

Nicht gefördert werden können: Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur oder Landwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.

Ich verhelfe Ihnen zur Förderung vom Staat

Mein Name ist Jonas Völkmann Dipl.-Design (FH), ich bin zertifizierter Digitalberater und erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten. Rufen Sie mich am besten an und erfahren Sie in wenigen Minuten völlig unverbindlich, wie Sie die Förderung erhalten können.
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

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